Hartmut Kühne: Es kann nicht sein, dass ein Dienstleister sich nicht die Mühe macht einen Termin mit einem Kunden zu finden. Dies ist ein nicht hin zu nehmender Fakt. Hier ist bereits in Form eines Gutschein Geld eingenommen worden, jedoch hat es den Anschein, dass die Gegenleistung nicht erbracht werden will. Man kann nur hoffen, dass dies nicht das grundsätzliche Geschäftsgebaren des Dienstleisters ist.
Rechtliche Schritte werden hier nicht ausbleiben.
Eine Bewertung der eigentlichen Leistung kann man jetzt nicht abgeben.
Schade.